Haus- & Gartenservice Andreas Becker
ihr Problemlöser mit Werkzeugkasten

Hüpfburgenvermietung / Infos

Hier finden Sie Infos über die zu vermietenden Hüpfburgen.

Pflichten des Mieters / Sicherheitsvorgaben

  • Die Hüpfburg darf nur unter ständiger Aufsicht einer volljährigen Person betrieben werden.
  • Schuhe, spitze Gegenstände, Essen und Getränke sind in der Hüpfburg verboten.
  • Der Betrieb ist bei Regen, Sturm oder starkem Wind (>38 km/h) sofort einzustellen.
  • Der Mieter haftet für Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung entstehen.
  • Die Hüpfburg ist trocken und gereinigt zurückzugeben.
  • Schäden oder Defekte sind dem Vermieter unverzüglich zu melden.

 

Haftung

  • Der Vermieter haftet nicht für Personen- oder Sachschäden, die während der Nutzung entstehen, sofern kein grobes Verschulden vorliegt
  • Der Mieter haftet für Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung entstehen.
  • Eine Haftpflichtversicherung des Mieters wird empfohlen.


- Empfohlenes Alter: mindestens 6 Jahre

- Belastbarkeit: maximal 7 Kinder

- Größe: ca. (L x B x H) 4,2m x 4,2m x 3,0m

- Benötigter Stromanschluss: 230V

- Gewicht: ca. 100Kg

- Aufbau nur bei trockener Witterung


Vermietung inkl. Unterlegeplane, Bodenankern/Erdnägel und Gebläse


Hinweis: Das Gebläse muss im Dauerbetrieb laufen!


- Empfohlenes Alter: mindestens 6 Jahre

- Belastbarkeit: bis 600Kg

- Größe: ca. (L x B x H) 6,3m x 4,2m x 6,5m

- Benötigter Stromanschluss: 230V

- Gewicht: ca. 220Kg

- Aufbau nur bei trockener Witterung


Vermietung inkl. Unterlegeplane, Bodenankern/Erdnägel und Gebläse


- bei Aufbau in Hallen, müssen Sandsäcke zur Sicherung der Hüpfburg eigenständig organisiert werden und sind nicht Bestandteil der Vermietung


Hinweis: Das Gebläse muss im Dauerbetrieb laufen!