Haus- & Gartenservice Andreas Becker
ihr Problemlöser mit Werkzeugkasten
Hüpfburgenvermietung / Infos
Hier finden Sie Infos über die zu vermietenden Hüpfburgen.
Pflichten des Mieters / Sicherheitsvorgaben
- Die Hüpfburg darf nur unter ständiger Aufsicht einer volljährigen Person betrieben werden.
- Schuhe, spitze Gegenstände, Essen und Getränke sind in der Hüpfburg verboten.
- Der Betrieb ist bei Regen, Sturm oder starkem Wind (>38 km/h) sofort einzustellen.
- Der Mieter haftet für Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung entstehen.
- Die Hüpfburg ist trocken und gereinigt zurückzugeben.
- Schäden oder Defekte sind dem Vermieter unverzüglich zu melden.
Haftung
- Der Vermieter haftet nicht für Personen- oder Sachschäden, die während der Nutzung entstehen, sofern kein grobes Verschulden vorliegt
- Der Mieter haftet für Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung entstehen.
- Eine Haftpflichtversicherung des Mieters wird empfohlen.

- Empfohlenes Alter: mindestens 6 Jahre
- Belastbarkeit: maximal 7 Kinder
- Größe: ca. (L x B x H) 4,2m x 4,2m x 3,0m
- Benötigter Stromanschluss: 230V
- Gewicht: ca. 100Kg
- Aufbau nur bei trockener Witterung
Vermietung inkl. Unterlegeplane, Bodenankern/Erdnägel und Gebläse
Hinweis: Das Gebläse muss im Dauerbetrieb laufen!

- Empfohlenes Alter: mindestens 6 Jahre
- Belastbarkeit: bis 600Kg
- Größe: ca. (L x B x H) 6,3m x 4,2m x 6,5m
- Benötigter Stromanschluss: 230V
- Gewicht: ca. 220Kg
- Aufbau nur bei trockener Witterung
Vermietung inkl. Unterlegeplane, Bodenankern/Erdnägel und Gebläse
- bei Aufbau in Hallen, müssen Sandsäcke zur Sicherung der Hüpfburg eigenständig organisiert werden und sind nicht Bestandteil der Vermietung
Hinweis: Das Gebläse muss im Dauerbetrieb laufen!
